Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fit-Fabrik-Mannheim
1.Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1 Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen der Fit-Fabrik-Mannheim .(Mit dem Bestellen eines Angebotes oder einer Dienstleistung bzw. der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung akzeptiert der Kunde, diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten vorbehaltlos)
2.Preise und Zahlungskonditionen
2.1 Die aktuellen Preise werden von der Fit-Fabrik-Mannheim online unter Allg.Geschäftsbedingungen auf deren Homepage publiziert. Die Fit-Fabrik-Mannheim behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. 2.2 Die publizierten Preise haben für neu abgeschlossene Verträge sofortige Gültigkeit. Für Vertragserneuerungen gelten die aktuellen Preise, welche zum Zeitpunkt der Erneuerung publiziert sind. 2.3 Zahlungsziel siehe Vertrag. 2.4 Verträge zu ermäßigten Tarifen (z.B Schüler oder Studenten) erhalten erst nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises ihre Gültigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt werden diese zu Standardtarifen abgerechnet. Ersatzleistungen die durch verspätete Abgabe des entsprechenden Nachweises entstehen können nicht geltend gemacht werden.
3.Vertragsbeginn und Vertragsdauer
3.1 Nach Erhalt des Vertrags tritt dieser sofort in Kraft 3.2 Der Vertrag wird für die Dauer des jeweils im Vertrag gewählten Zeitraum abgeschlossen. Basis hierfür ist die zum Zeitpunkt des Vertragabschluss gültige Preis /Laufzeitliste. Etwaige Druck /Schreibfehler finden hierbei keine Anwendung. 3.3 Der Vertrag endet mit einer fristgerechten Kündigung einer der beiden Parteien. Wird ein Vertrag (der einen „Sonderrabatt oder Preisnachlass“) beinhaltet, außerordentlich gekündigt ,verfällt der Rabatt und der Vertrag wird rückwirkend für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit mit dem „regulären“ Beitrag berechnet. 3.4 Kündigungsfrist siehe Vertrag. 3.5 Bei nicht Einhalten der im Vertrag beschlossenen Kündigungsfrist verlängert dieser sich um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. 3.6 Gerät ein Mitglied mehr als 2 Monate mit der Zahlung seines Beitrages in Verzug, wird die Gesamtsumme für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit fällig. 3.7 Die Fit-Fabrik-Mannheim behält sich bei Nichteinhaltung einer der Vertragsbedingungen das Recht vor, den Vertrag fristlos aufzuheben und sämtliche Leistungen zu unterbinden. 3.8 Sollte Aufgrund von Zahlungsverzug oder sonstigen Gründen, die Forderung an „Dritte“ abgetreten werden, stehen dem Kunden die Dienstleistungen der Fit-Fabrik-Mannheim nur noch für den Zeitraum zur Verfügung, die den tatsächlich erzieltenEinnahmen (durch den Verkauf der Forderung) entsprechen. Basis zur Berechnung ist die monatlich kündbare Vertragsvariante bzw. der dafür gültige Beitrag. 3.9 Ersatzleistungen für die Kosten die dem Kunden durch den Verkauf der Forderung entstehen, können nicht geltend gemacht werden. 3.10 Bei unvorhersehbaren Geschäftsvorfällen wie z.B Firmenauflösung, Kündigungen die aus Firmenumzügen resultieren und ähnlichen, wird der Vertrag automatisch in einen zu diesem Zeitpunkt gültigen monatlich kündbaren Vertrag umgewandelt und zu diesen Konditionen verrechnet. Weitergehende Forderungen stehen dem Kunden in diesem Zusammenhang nicht zu. 3.11. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
4.Leistungen Fit-Fabrik-Mannheim 4.1 Die Fit-Fabrik-Mannheim stellt dem Kunden die gewünschten Dienstleistungen in deren Räumlichkeiten zur Verfügung. 4.2 Die Angebote der Fit-Fabrik-Mannheim sind freibleibend. Die Fit-Fabrik-Mannheim kann den Leistungsumfang aller Angebote und Optionen jederzeit ändern. 4.3 Die Fit-Fabrik-Mannheim legt äußerst großen Wert auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit und ist bestrebt, im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen ihre Dienstleistungen störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen. Die Fit-Fabrik-Mannheim informiert, soweit möglich, die Kunden frühzeitig über vorhersehbare Betriebsunterbrüche die für Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, sowie Behebung von Störungen notwendig sind.
5.Pflichten und Verantwortung des Kunden
5.1 Die Kunden sind für die Einhaltung der aushängenden Hausordnung verantwortlich.Die Fit-Fabrik-Mannheim behält sich bei nicht einhalten Schadenersatz-Ansprüche vor.
5.2 Der Kunde versichert, dass er mit der zur Kenntnisnahme der AGB´s, auch auf die geltenden Datenschutzrichtlinien hingewiesen wurde und diese ebenfalls zur Kenntnis genommen hat.
6.Haftung und Gewährleistung
6.1 Die Nutzung der Fit-Fabrik-Mannheim oder einer anderen ihrer erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die Fit-Fabrik-Mannheim übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung ihrer Dienstleistungen entstehen. 6.2 Die Fit-Fabrik-Mannheim übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer oder anderer Probleme. 6.3 Die Fit-Fabrik-Mannheim übernimmt für das störungsfreie Funktionieren der angebotenen Dienstleistungen keine Gewährleistung. 6.4 Für einen eventuell notwendig werdenden Umzug in andere Räumlichkeiten erklärt sich der Kunde bereit, eine (längere ihm zuzumutenden) Strecke zu den Räumlichkeiten der Fit-Fabrik-Mannheim in Kauf zu nehmen. 6.5 Alle Verträge behalten bei Verkauf der Firma, Änderung der Rechtsform sowie Besitzerwechsel ihre Gültigkeit und werden in gleicher Form mit der Nachfolgegesellschaft bzw. neuem Besitzer unverändert fortgeführt.
7.Schlussbestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
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